Datenlöschung bei Unternehmen beantragen
Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Unternehmen. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie erfolgreich die Datenlöschung beantragen und durchsetzen.
- Sammeln Sie relevante Informationen über das Unternehmen. Notieren Sie den vollständigen Firmennamen, die registrierte Adresse und die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten. Diese Informationen finden Sie meist in der Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite unter dem Abschnitt 'Kontakt' oder 'Impressum'.
- Dokumentieren Sie Ihre Kundenbeziehung. Erstellen Sie eine Liste aller Konten, Services oder Käufe, die Sie bei diesem Unternehmen hatten. Notieren Sie Benutzernamen, E-Mail-Adressen, die Sie verwendet haben, und ungefähre Zeiträume der Nutzung. Diese Details helfen dem Unternehmen, Ihre Daten zu identifizieren.
- Verfassen Sie den formellen Löschantrag. Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff 'Antrag auf Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO'. Geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten an, fordern Sie die vollständige Löschung aller personenbezogenen Daten und setzen Sie eine Frist von 30 Tagen. Erwähnen Sie ausdrücklich Artikel 17 der DSGVO als Rechtsgrundlage.
- Senden Sie den Antrag per E-Mail. Versenden Sie die E-Mail an die offizielle Datenschutz-Adresse des Unternehmens. Falls keine spezielle Adresse vorhanden ist, nutzen Sie die allgemeine Kontakt-E-Mail. Aktivieren Sie die Lesebestätigung, um den Empfang zu dokumentieren.
- Dokumentieren Sie alle Kommunikation. Erstellen Sie einen Ordner für alle Korrespondenz zu diesem Löschantrag. Speichern Sie Screenshots, E-Mails und Antworten des Unternehmens. Notieren Sie wichtige Daten wie Antragsstellung, Eingangsbestätigung und gesetzte Fristen in einem Kalender.
- Überprüfen Sie die Umsetzung der Löschung. Nach der bestätigten Löschung testen Sie, ob Ihre Daten wirklich entfernt wurden. Versuchen Sie, sich mit alten Zugangsdaten anzumelden oder suchen Sie nach Ihrem Namen auf der Website. Kontaktieren Sie das Unternehmen erneut, falls noch Daten vorhanden sind.
- Wenden Sie sich bei Problemen an die Aufsichtsbehörde. Falls das Unternehmen nicht reagiert oder die Löschung verweigert, reichen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde ein. In Deutschland ist das meist die Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Legen Sie alle gesammelten Dokumente als Nachweis bei.